Vorstände und
Geschäftsführer/innen

Die Beratung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Beratungspraxis dar. Wir werden dabei deutschlandweit in den verschiedensten Branchen tätig.

Wir bieten Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern eine umfassende Beratung beim Abschluss und der Änderung ihrer Anstellungsverträge sowie in der Trennungsphase. Die Beratung in der Trennungsphase umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Verhandlungsführung, den Abschluss von Aufhebungsverträgen und die prozessrechtliche Vertretung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die arbeitsrechtlichen Herausforderungen und Fragestellungen, die sich aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer ergeben. Unsere Beratung erfolgt dementsprechend passgenau und auf höchstem juristischem Niveau. Wir arbeiten transparent, pragmatisch und mit kurzen Reaktionszeiten. Dazu gehört auch, dass wir verlässlich zu erreichen sind und Fristen und Termine im Blick haben, so dass wir nicht erst in letzter Minute tätig werden müssen. Außerdem geben wir ein regelmäßiges Feedback über den entstandenen Aufwand und gewährleisten damit eine stetige Kostenkontrolle. Einzelheiten zu unserer Kanzlei finden Sie hier.

Häufig werden bei der Beratung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern auch Themen relevant, die nicht unmittelbar im Arbeitsrecht angesiedelt sind, sondern Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten bilden. Solche Schnittstellen treten typischerweise zum Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Strafrecht auf. Sofern es erforderlich wird, arbeiten wir für eine optimale Beratung eng mit erfahrenen Kollegen aus dem jeweiligen Bereich zusammen.

Schließlich führen wir auch regelmäßig Schulungen für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer durch. Diese umfassen insbesondere Haftungsthemen, wie die Geschäftsführerhaftung und Einführungen in das Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht. Einzelheiten zu unseren Schulungen und Seminaren finden Sie hier.